| Frau Clasen | Tel: | 040 / 830 37-141 |
| Fax: | 040 / 830 37-177 | |
| Email: | melanie.clasen@stadt-schenefeld.de | |
| Zi.-Nr. | 2, Holstenplatz 7 | |
| Öffnungszeiten: |
Mo. - Fr. von 8 Uhr bis 12 Uhr,
Do. von 14 Uhr bis 18 Uhr |
Seit dem 01.08.2001 besteht für
gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit eine eingetragene
Lebenspartnerschaft zu begründen.
In Schleswig-Holstein sind für die
Begründung einer Lebenspartnerschaft die Standesämter zuständig. Zuständig ist
das Standesamt, in dessen Bezirk einer oder eine von Ihnen seinen oder ihren
Hauptwohnsitz hat.
Bevor Sie eine Lebenspartnerschaft
begründen können, müssen Sie sich im Standesamt gemeinsam mit Ihrem Partner
oder Ihrer Partnerin anmelden.
Vorzulegende Unterlagen
Welche Unterlagen zur Anmeldung
Ihrer Lebenspartnerschaft benötigt werden, hängt immer vom Einzelfall ab.
Erkundigen Sie sich bitte persönlich im Standesamt
- wenn einer von Ihnen nicht im Bundesgebiet
geboren wurde,
- wenn Sie unterschiedlicher Nationalität
sind.
Sie erhalten dann im Standesamt eine
schriftliche Übersicht der erforderlichen Unterlagen.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (zu erhalten bei der
Meldebehörde des Hauptwohnsitzes)
- aktuelle Geburtsurkunde (vom
Geburtsstandesamt)
Wenn Sie die erforderlichen
Unterlagen mitbringen, können Sie ohne vorherige Terminabsprache während der
Öffnungszeiten des Standesamtes die Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft anmelden.
Die Möglichkeiten der Namensführung in
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechen denen in der Ehe
Gebühren
- wenn ausländisches Recht zu
beachten ist 80,00 €
Ausstellung einer
Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00
€
Hinzu kommen ggf. Gebühren für
Namenserklärungen und eidesstattliche Versicherungen. Wenn Sie ein Stammbuch
für Ihre Urkunden wünschen, entstehen weitere Kosten von 13,00 € bis 35,00 €