Schenefeld
Freitag 10. September 2010
 
 
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Ihre Ansprechpartnerin:
 
Frau Clasen Tel: 040 / 830 37-141
Fax: 040 / 830 37-177
Email: melanie.clasen@stadt-schenefeld.de
Zi.-Nr. 2, Holstenplatz 7
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. von  8 Uhr bis 12 Uhr,
Do.        von 14 Uhr bis 18 Uhr
 
 

Seit dem 01.08.2001 besteht für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen.

In Schleswig-Holstein sind für die Begründung einer Lebenspartnerschaft die Standesämter zuständig. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer oder eine von Ihnen seinen oder ihren Hauptwohnsitz hat.

Bevor Sie eine Lebenspartnerschaft begründen können, müssen Sie sich im Standesamt gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin anmelden.  

Vorzulegende Unterlagen

Welche Unterlagen zur Anmeldung Ihrer Lebenspartnerschaft benötigt werden, hängt immer vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich bitte persönlich im Standesamt

-  wenn Sie nicht zum ersten Mal eine Lebenspartnerschaft eingehen oder  vorher bereits verheiratet waren,

-   wenn einer von Ihnen nicht im Bundesgebiet geboren wurde,

-   wenn Sie unterschiedlicher Nationalität sind.

Sie erhalten dann im Standesamt eine schriftliche Übersicht der erforderlichen Unterlagen.

Sind Sie beide volljährig, noch niemals verheiratet gewesen bzw. bisher keine Lebenspartnerschaft eingegangen und deutsche Staatsangehörige, dann reichen normalerweise folgende Unterlagen aus:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    -  Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (zu erhalten bei der Meldebehörde des         Hauptwohnsitzes)

    -  aktuelle Geburtsurkunde (vom Geburtsstandesamt)  

Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen mitbringen, können Sie ohne vorherige Terminabsprache während der Öffnungszeiten des Standesamtes die Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft  anmelden.

Die Möglichkeiten der Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechen denen in der Ehe

Gebühren

Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft     40,00 €

    -  wenn ausländisches Recht zu beachten ist             80,00 €

Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde              10,00 €

Hinzu kommen ggf. Gebühren für Namenserklärungen und eidesstattliche Versicherungen. Wenn Sie ein Stammbuch für Ihre Urkunden wünschen, entstehen weitere Kosten von 13,00 € bis 35,00 €

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
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